VwGH zu Produkt oder Abfall nach EuGH in der Rechtssache Porr (17.11.2022, C-238/21)
Nunmehr findet die bahnbrechende Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Porr (17.11.2022, C-238/21) auch Eingang in die Rechtsprechung des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs. Im Ausgangsfall wurde Bodenaushubmaterial für die Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens mehr als drei Jahre zwischengelagert. Würde es sich beim zwischengelagerten Bodenaushub um Abfall iSd § 2 Abs. 1 bis 3 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002) handeln, würde prinzipiell gemäß § 3 …
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