Bodenaushub – Abfallende bei Rekultivierungsmaßnahmen nur bei Einhaltung der Formalkriterien des BAWPL?
Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 17.11.2022, Porr Bau GmbH, C-238/21, – soweit hier relevant – ausgesprochen, dass die Bestimmungen der Abfallrahmenrichtlinie einer nationalen Bestimmung entgegenstehen, nach der Bodenaushub (der höchsten Qualitätsklasse) seine Abfalleigenschaft nur dann verliert, wenn sein Besitzer Formalkriterien erfüllt, die für den Umweltschutz irrelevant sind, falls diese Kriterien die Wirkung haben, …